Beratungslehrerin

Grundlagen der Beratung

  •  Die Beratung ist freiwillig. D. h. Schüler, Eltern und Lehrer haben die Möglichkeit sich mit ihrem eigenen Anliegen an die Beratungslehrerin zu wenden.
  • Die Beratung ist streng vertraulich. D. h. die Beraterin hat Schweigepflicht (Schweigepflichtsentbindung möglich). Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Die Beraterin nimmt eine neutrale Haltung ein. D. h. sie ergreift nicht Partei für eine an der Beratung beteiligten Seiten.
  • Die Beratung ist partnerschaftlich. D. h. Beraterin und Ratsuchender begegnen sich auf Augenhöhe.
  • Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. D. h. es geht nicht darum, dem Ratsuchenden fertige Lösungswege zu präsentieren, sondern darum, dass die Verantwortlichkeit für den Beratungsprozess weitgehend beim Ratsuchenden liegt. Die Beraterin hilft dem Ratsuchenden dabei, sein Selbstvertrauen zu stärken und die Lösung selbst zu finden.

Irina Henker

Weitere Beratung ist möglich bei der

Schulpsychologischen Beratungsstelle des Schulamts Donaueschingen

Irmastraße 7-9

78166 Donaueschingen

 0771/8967030

und bei Herrn Reinbolz (Schulsozialarbeiter am Gymnasium am Hoptbühl).

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