Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht

Sehr geehrte Eltern,
es wurde uns vom Kultusministerium angekündigt, dass ab Montag, den 21. Juni eine Neuformulierung der Corona-Verordnung für die Schulen in Kraft treten wird. In dieser ist vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler nur noch im Schulgebäude (auf Fluren/in der Toilette/in gemeinschaftlich genutzten Räumen...) ihren Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Im Unterricht wird diese Pflicht aufgehoben.
Bitte teilen Sie es dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin Ihres Kindes mit, sollte diese veränderte Regelung etwas am Schulbesuch Ihres Kindes ändern. Wer möchte, kann selbstverständlich nach wie vor zum eigenen Schutz eine Maske tragen, wobei hierfür nach Stand der Forschung nur FFP2-Masken geeignet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Duelli-Meßmer