Elterninformation zum Unterricht nach den Osterferien

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Sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, Sie hatten in Ihren Familien eine gute Osterzeit. Es freut mich, wenn wir alle, Schülerinnen und Schüler wie auch das Lehrerkollegium, am kommenden Montag mit neuen Kräften und positiv gestimmt in die nächste Schul-Phase starten können.

Diese neue Phase findet unter veränderten Bedingungen statt, da das Land Baden-Württemberg die Corona-Maßnahmen an fast allen Schulen zurückgenommen hat. Wir an unserem Gymnasium am Hoptbühl unterliegen keiner Maskenpflicht und keiner Testpflicht mehr. Nach wie vor wird von Seiten der Landesregierung das Abstandhalten, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und das regelmäßige Lüften empfohlen. Wir werden unsere Klassenzimmer weiterhin regelmäßig lüften. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske obliegt der Eigenverantwortung.

Angesichts jetzt endlich sinkender Infektionszahlen und einer nach wie vor entspannten Situation in den Krankenhäusern dürfen wir zuversichtlich sein, dass auch ohne die bisherigen Maßnahmen ein gesundheitlich unbedenklicher Schulbesuch zu gewährleisten ist. Dabei gilt nach wie vor, dass sich Personen mit Erkältungssymptomen von der Schule fernhalten sollten und bei Verdacht auf eine Corona-Infektion so lange fernbleiben sollten, bis geklärt ist, dass ein Schulbesuch unbedenklich oder eben die Infektion überstanden ist. Positive Corona-Fälle haben keine Auswirkungen mehr auf die Unterrichtsgestaltung oder den Schulbesuch der Mitschülerinnen und Mitschüler, stellen jedoch wie andere Krankheitsfälle einen Entschuldigungsgrund dar.

Es ist nach wie vor möglich, ein Kind von der Präsenzpflicht an der Schule zu befreien, wenn dadurch es selbst oder besonders gefährdete Angehörige geschützt werden sollen. Ich zitiere: "Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer Erkrankung an der CoronavirusKrankheit-2019 mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist." Grundsätzlich ist ein solcher Antrag zu Beginn eines Schulhalbjahres zu stellen. Bei einer signifikanten Änderung der Umstände, wie sie jetzt gegeben ist, kann der Antrag auch unterjährig gestellt werden. Hierauf weise ich in der Hoffnung hin, dass es in keiner unserer Familien nötig werden wird, die Kinder vom Präsenzunterricht fernzuhalten.

 

Wir werden jetzt erleben, dass die bereits schrittweise erfolgte und über lange Monate ersehnte "Normalisierung" des Schulbetriebs stattfinden darf und wir uns trotz aller Belastungen, die durch die Gedanken an den Krieg in Osteuropa und an seine Folgen entstehen mögen, mit Optimismus in die Gestaltung eines wieder lebendiger werdenden Schullebens hineingeben dürfen.

Mit den Fördermaßnahmen im Rahmen von "Lernen mit Rückenwind" und mit Hilfe einer möglichst aufmerksamen Begleitung des Lernens in unseren Klassen durch unsere Lehrkräfte haben wir schon im bisherigen Verlauf dieses Schuljahres daran gearbeitet, dem Lernen nach der "Corona-Bremse" wieder Schwung zu geben. Das wollen wir weiterhin tun. Unseren Abiturientinnen und Abiturienten, die nach den Osterferien in die Phase der schriftlichen Prüfungen starten, wünschen wir viel Erfolg!

Mit besten Wünschen für die gesamte Schulgemeinschaft und freundlichen Grüßen

Simone Duelli-Meßmer

OStD'in, Schulleiterin

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