Keine Maskenpflicht mehr, Testpflicht bis Osterferien

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Anpassung der Corona-Verordnung

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren durften, ist ab kommenden Montag in Baden-Württemberg die gesetzliche Grundlage für die Durchführung spezieller Corona-Maßnahmen an Schulen nicht mehr gegeben. So entfallen sowohl die Maskenpflicht als auch die Regelungen zum Sport- und Musikunterricht in Klassen, in denen aktuell Corona-Fälle aufgetreten sind.

Bis zu den Osterferien besteht allerdings weiterhin die Pflicht, an zwei Terminen pro Woche in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen. Ausgenommen sind die von der Testpflicht befreite Personen. Dies gilt auch für von der Quarantäne befreite Personen (siehe Download).
Was bedeutet "Quarantäne-befreite Personen"?

Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis zum eigenen Schutz oder zum Schutz gefährdeter Familienangehöriger weiterhin eine Maske zu tragen.

Mit den besten Wünschen für das Wochenende grüßt Sie freundlich

Simone Duelli-Meßmer
OStD'in, Schulleiterin

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